Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu deinen Wohnkosten, wenn du ein geringes Einkommen hast. Du kannst Wohngeld als Mietzuschuss bekommen, wenn du zur Miete wohnst, oder als Lastenzuschuss, wenn du in deinem eigenen Haus oder deiner Eigentumswohnung lebst. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, eurem gemeinsamen Einkommen und deiner Miete oder finanziellen Belastung ab. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, danach musst du einen Folgeantrag stellen. Wenn du bereits Leistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder bestimmte Ausbildungsförderungen erhältst, hast du in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld.

Wer ist antragsberechtigt?

Du bist antragsberechtigt, wenn du Mieter, Untermieter oder Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum bist und die Wohnung dein Lebensmittelpunkt ist. Auch wenn du in einem Heim oder einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderung wohnst, kannst du Wohngeld beantragen. Wohngeld wird nur für eine Wohnung und einmal pro Haushalt gewährt. Studierende oder Auszubildende, die dem Grunde nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten können, sind in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen. Entscheidend ist außerdem, dass dein Einkommen innerhalb der maßgeblichen Grenzen liegt.

Welcher Antrag ist für dich der richtige?

Als Mieter oder Untermieter stellst du einen Antrag auf Mietzuschuss. Auch wenn du in einem Heim wohnst oder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit mehr als zwei Wohnungen bist, nutzt du den Antrag auf Mietzuschuss. Wenn du selbst genutztes Wohneigentum hast, stellst du einen Antrag auf Lastenzuschuss. Das Wohngeld ist immer an die jeweilige Wohnung gebunden, daher musst du bei einem Umzug einen neuen Antrag stellen. Achte darauf, den für deine Wohnsituation passenden Antrag auszuwählen.

Was musst du tun?

Du füllst den passenden Antrag vollständig aus und unterschreibst ihn. Danach stellst du alle erforderlichen Nachweise zusammen und fügst Kopien bei. Deinen Antrag sendest du anschließend an deine zuständige Wohngeldbehörde oder reichst ihn online ein. Die Behörde prüft deine Unterlagen und meldet sich bei dir, falls noch etwas fehlt oder eine Entscheidung getroffen wurde. Bewahre alle wichtigen Unterlagen gut auf, da sie auch für einen Folgeantrag benötigt werden.

Tipp: Nutze den Wohngeldrechner

Beim Wohngeld gibt es keine festen Einkommensgrenzen, da mehrere Faktoren in die Berechnung einfließen. Deshalb solltest du vorab den digitalen Wohngeldrechner nutzen, um unverbindlich zu prüfen, ob ein Anspruch für dich bestehen könnte. Der Rechner berücksichtigt unter anderem dein Einkommen, deine Haushaltsgröße und deine Miete. So erhältst du eine erste Orientierung, bevor du einen Antrag stellst.

Hier geht es zum Wohngeldrechner

Dein Wohngeldantrag wurde schon einmal abgelehnt?

Dann solltest du deinen Anspruch erneut prüfen. Seit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wurden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben und die Leistungen durch das Wohngeld-Plus-Gesetz erweitert. Ziel ist es, mehr Haushalte finanziell zu unterstützen und steigende Wohn- und Energiekosten besser abzufedern. Zusätzlich wird das Wohngeld alle zwei Jahre angepasst, zuletzt zum 1. Januar 2025.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Wohngeld, zur Reform und zu den gesetzlichen Grundlagen findest du auf der Internetseite der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. Dort erhältst du auch weiterführende Hinweise zum Wohngeld-Plus-Gesetz sowie zu aktuellen Anpassungen und gesetzlichen Regelungen

Zur offiziellen Seite der Landesregierung M-V