Was bedeutet pflegebedürftig?

Pflegebedürftig bist du, wenn du deinen Alltag nicht mehr alleine bewältigen kannst, zum Beispiel wegen Krankheit, Alter oder einer körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung. Damit du Leistungen von der Pflegekasse bekommst, prüft ein Gutachter, wie selbstständig du noch bist. Je nach Einschränkung wird ein Pflegegrad festgelegt. Wichtig ist, dass die Einschränkungen voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen.

So stellst du deinen ersten Antrag

Wenn du Pflegeleistungen beantragen möchtest, solltest du zunächst Kontakt zu deiner Kranken- oder Pflegekasse aufnehmen oder einen Pflegestützpunkt in deiner Nähe kontaktieren. Du kannst auch eine bevollmächtigte Person mit der Antragstellung beauftragen. Deine Pflegekasse stellt Listen mit Leistungen und Preisen von Pflegeeinrichtungen bereit, die du entweder online einsehen oder dir zuschicken lassen kannst. Du hast zudem das Recht auf eine umfassende Beratung, spätestens zwei Wochen nach Antragstellung. Die Pflegekasse benennt dir eine persönliche Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater, alternativ kannst du einen Beratungsgutschein für unabhängige Beratungsstellen nutzen. Die Beratung kann entweder bei dir zu Hause oder digital stattfinden. Nachdem du den Antrag gestellt hast, besucht ein Gutachter dich zu Hause, um deine Situation zu prüfen. Bitte deine Pflegeperson oder eine dir nahestehende Person, bei dem Termin dabei zu sein

Was sind Pflegestützpunkte?

Pflegestützpunkte sind unabhängige Beratungsstellen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familien. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 19 solcher Stellen. Sie sind oft die erste Anlaufstelle, wenn du Fragen zur Pflege hast. In einem Pflegestützpunkt kannst du in Ruhe und vertraulich über deine Situation sprechen. Dort bekommst du Informationen zu verschiedenen Angeboten und Hilfe bei der Organisation von Unterstützung. Die Pflege- und Sozialberaterinnen und -berater begleiten dich von Anfang an und helfen dir und deinen Angehörigen, alle wichtigen Pflege- und Unterstützungsangebote zu koordinieren. Sie beraten dich kostenlos und unabhängig und unterstützen dich, bis eine passende Lösung gefunden ist.

Leistungen nach Pflegegrad

Wenn du Pflegegrad 1 hast, bist du noch weitgehend selbstständig und kannst dich meist gut selbst versorgen. Die Leistungen sind in diesem Fall eher gering, zum Beispiel hast du keinen Anspruch auf Pflegegeld. Manche Angebote, wie der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, stehen dir jedoch auch schon zur Verfügung.

Mit Pflegegrad 2 kannst du zusätzlich Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen.

Bei Pflegegrad 3 hast du Anspruch auf alle verfügbaren Pflegeleistungen, wobei einige Angebote noch Höchstgrenzen haben. Deine Ansprüche sind höher als bei Pflegegrad 2, zum Beispiel beim Pflegegeld und bei der Nutzung von Tages- und Nachtpflege oder stationärer Pflege.

Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen mehrmals täglich intensive Hilfe, oft fast rund um die Uhr. Alle Pflegeleistungen stehen dir zur Verfügung, einige jedoch noch nicht in voller Höhe.

Mit Pflegegrad 5 benötigst du rund um die Uhr sehr intensive Pflege und Betreuung. Dafür erhältst du die größtmögliche Unterstützung von der Pflegeversicherung und kannst alle Pflegeleistungen in vollem Umfang nutzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Entlastungsbetrag

Alle pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können den monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro beantragen. Das Geld dient dazu, den Alltag zu erleichtern und kann zum Beispiel für Betreuung, Haushaltshilfen oder Tagespflege genutzt werden. Auch Menschen mit Pflegegrad 1 dürfen den Entlastungsbetrag für den ambulanten Pflegedienst einsetzen. Die Auszahlung erfolgt nachträglich, du reichst also die Rechnungen bei der Pflegekasse ein, die dir den Betrag erstattet.

Weitere Informationen

Wenn du mehr wissen möchtest, findest du umfangreiche Informationen auf folgenden Seiten:

Pflegestützpunkte MV, Pflegegrad & Leistungen, Pflegestützpunkte Mecklenburg-Vorpommern, Gut vorbereitet in die Pflegebegutachtung sowie Bundesgesundheitsministerium – Pflegebedürftig? Was nun?